AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma

Walter Pürk Elektro -und Computertechnik

1. Geltung

Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Beratungen und Reparaturen, Housing, Hosting, ISP/ASP und Telefonieservices gelten die nachstehenden Bedingungen. Detaillierte zu den einzelnen Sparten und Produktgruppen spezifische besondere Vertragsbedingungen (BVB) sind soweit vorhanden jederzeit auf Anforderung erhältlich. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen vorbehaltlos ausführen. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert bzw. wenn wir mit unseren entgeltpflichtigen Leistungen auch aufgrund mündlicher Vereinbarungen begonnen haben. Für Fehler, die in der Bestellung bzw. in eingesandten Unterlagen durch undeutliche oder unvollständige Angaben entstanden sind, übernehmen wir keine Verantwortung. Der Kunde hat die hierdurch veranlassten Mehrkosten zu tragen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die am Tag der Auslieferung gültigen Preise gemäß unserer jeweils geltenden Preisliste, falls nicht ausdrücklich ein anderer Preis vereinbart worden ist. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
Bei Auftragswerten unter netto € 100,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 5,81 für Versand und Verpackung. Erstbestellungen liefern wir nur per Nachnahme bzw. Bankabbuchung, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungsbeträge (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden Zahlungen verspätet geleistet, so erfolgen weitere Lieferungen ohne besondere Ankündigungen nach unserer Wahl nur gegen Nachnahme oder Vorkasse. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % p.a. über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank bzw. ab 1. Januar 1999 über dem an dessen Stelle tretenden Referenzzinssatz zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu. Werden uns nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, sind wir berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Als Nachweis der wesentlichen Vermögensverschlechterung gilt eine nach Ansicht eines ordentlichen Kaufmanns erteilte schlechte Auskunft einer Bank, Auskunftei, eines mit dem Kunden in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens oder ähnliches. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung fällig.

4. Lieferfristen, Verzug und Nachlieferung

Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang etwa vereinbarter Anzahlungen und nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Bei Fristen und Lieferungen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fix bezeichnet sind, kann uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen, Transportschäden, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen sowie die Nichtlieferung, nicht richtige oder verspätete Lieferung seitens unserer Lieferanten, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag. Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er nach unserer vorherigen Anhörung durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser von uns noch nicht teilweise erfüllt ist. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ersatz des Verzugsschadens oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde jedoch nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens. Im übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf 10 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.

5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware sowie an uns im Zuge unserer ISP/ASP –und Telefonieservices vom Kunden übergebene und übertragene Hardware, Software und virtuelle Güter wie ortsunabhängige Telefonnummern, SIP Accounts, Domains und WEB-Space können von uns als Sicherheit einbehalten werden, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftiger entstehender Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei Nichterfüllung durch den Kunden sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. In der Ausübung dieser Rechte liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware oder zu deren Pfändung berechtigt. In der Ausübung dieser Rechte liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies ausdrücklich von uns schriftlich erklärt ist. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist berechtigt, die ganze Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Im Gegensatz tritt er uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich sämtlicher Nebenrechte, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, ab. Der Kunde bleibt ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, soweit er seine Verpflichtung ordnungsgemäß uns gegenüber erfüllt; soweit er dies nicht tut, sind wir berechtigt, die Abtretung den Drittschuldnern gegenüber offen zu legen. Der Kunde hat uns umfassend Auskunft zu erteilen hinsichtlich der abgetretenen Forderungen und der Drittschuldner. Er ist verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und auf unser Verlangen den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Wird die Ware mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des mit uns vereinbarten  Lieferpreises als abgetreten. Übersteigt der Nominalwert (Rechnungsbetrag der Ware oder Nennbetrag der Forderungsrechte) der von uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6. Gewährleistung und Haftung

Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten, Katalogen und Durchschriften enthalten Abbildungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine zugesicherten  Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Dasselbe gilt für Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbetätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen (Fabrikationstoleranzen) zulässig. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren - auch wenn zuvor Muster übersandt worden waren - unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen fünf Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder, wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen fünf Arbeitstagen nach seiner Entdeckung schriftlich oder per Telefax eingegangen ist. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht berechtigt. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Mängelrüge zu geben. Verweigert er diese, so sind wir ebenfalls von der Mängelhaftung befreit. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir im Fall von Mängeln oder bei Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferungfehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder kann der Kunde Preisminderung verlangen. Hinsichtlich der dem Kunden allenfalls entstehenden Schadensersatzansprüche wird grundsätzlich nur bei qualifiziertem Verschulden unsererseits gehaftet. Eine Haftung entfällt jedenfalls, insoweit unsererseits leichte Fahrlässigkeit gegeben ist.

7. Rückgaben, Vertragsauflösungen

Gelieferte Ware nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung gemäß unserer jeweils gültigen Retourenregelung in einwandfreiem Zustand und originalverpackt (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.) zurück. Unfrei rückgelieferte Ware bzw. rückgelieferte Ware, die nicht der jeweils gültigen Retourenregelung entspricht, wird nicht angenommen und geht zu Lasten des Einsenders zurück. Jene Ware die dem Kunden ausschließlich zur Nutzung überlassen wurde, für die der Kunde in der Regel auch eine Kaution zu hinterlegen hat (siehe die jeweiligen Preislisten) ist in brauchbaren Zustand und betriebsüblicher Abnutzung zurück zu stellen, für beschädigte, unbrauchbare Ware wird die Kaution einbehalten. Der Rücktritt von Wartungs -und Serviceverträgen sowie Providerleistungen ist in den jeweiligen Verträgen genau geregelt, gibt es keine spezielle Regelung, unterliegen alle unsere Verträge und Vereinbarungen einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum letzten eines Monats kündbar.Wir behalten uns vor bei Kündigungen für die ein Kündigungsverzicht auf eine gewisse Laufzeit vereinbart wurde, die Entgelte bis Vertragsende sofort fällig zu stellen.

8. Schadensersatz bei Nichtabnahme

Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von pauschal 20% des Nettowarenwerts zuzüglich etwa bereits entstandener Transportkosten zu verlangen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind 1010 Wien – Innere Stadt. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Willen der beteiligten Parteien nahe kommt.

10. Änderungen

Wir sind befugt, diese Allgemeinen Verkaufs- und   Lieferbedingungen jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten zum Zeitpunkt des Zuganges des entsprechenden Schreibens als vereinbart, sollte der Kunde nicht binnen 14 Tagen - ebenfalls schriftlich - widersprechen. 

  

Walter Pürk Elektro -und Computertechnik                        Stand Jänner 2011

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23.04.06

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